Informationen für Kunden aus der Schweiz

Nylon-Schutzstrumpf/ Feinsalz:

In der Schweiz gilt die SVGW-Vorschrift, in der Regel werden Enthärtungsanlagen in der Schweiz mit Feinsalz anstatt mit Salztabletten befahren. Enthärtungsanlagen die in die Schweiz geliefert werden, sind mit einem Nylon Schutzstrumpf ausgestattet, so das Sie den Wasserenthärter mit Feinsalz betreiben können. Ein verblocken des Salzes am Soleschacht ist damit ausgeschlossen.

Silberharzanteil ( min 2% ):

Desweitern besagt die SVGW-Vorschrift, das im Ionenaustauscher Harz minimum 2% Silberharzanteil enthalten sein muss. Wasserenthärtungsanlagen die in die Schweiz geliefert werden, sind mit minimum 2% Silberharzanteil ausgestattet.

Steuern:

Wasserenthärtungsanlagen die in die Schweiz geliefert werden, werden ohne MwSt. berechnet. Sie bezahlen nur den Netto-Preis, wir führen unsere Steuern in Deutschland ab und Sie Ihre Steuern in der Schweiz.

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